Das Bauspardarlehen ist der Differenzbetrag zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben. Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet, der sich nicht ändern kann, auch wenn der Zinsmarkt stärkeren Schwankungen unterliegt.. Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfordert ein Mindestsparguthaben und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Die erforderliche Bewertungszahl ist abhängig vom so genannten Volumensverhältnis zwischen Sparern und Darlehensnehmern.
Für den Bausparer besteht generell ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, dieser Anspruch ist auch vererbbar. Allerdings kann die Bausparkasse die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise verweigern, wenn zum Beispiel keine ausreichende Bonität des Bausparers vorliegt. Im Falle einer Auszahlung des Sparbetrages und des Darlehens erfolgt die Überweisung an den Bausparer etwa vier Wochen nachdem der Antrag auf Inanspruchnahme gestellt worden ist.
Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden, dies im Gegensatz zur Immobilienfinanzierung mit festgeschriebener Zinsbindung, bei der Banken bei einer vorzeitigen Kündigung die üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen.
Die Bauspardarlehen werden, wenn es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig abgesichert. Der Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des Beleihungswertes nicht überschreiten. Kleinere Darlehenssummen werden üblicherweise mittels Negativerklärung abgesichert. Noch kleinere Darlehen (meist nur bis 10.000,- €) werden auch ohne Negativerklärung als so genannte Blankodarlehen gewährt.
Bauspardarlehen sind so genannte Annuitätendarlehen, das sind Darlehen, bei denen das Darlehen aus einer Kombination von Zins und Tilgung zurück gezahlt wird.
Die Rückzahlung erfolgt mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme je Monat.
Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch Risikolebens-versicherungen ab. Das bedeutet, das beim Todfall des Bausparers das Versicherungsunternehmen die noch offenen Darlehensbeträge an die Bausparkasse zurückzahlt. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung hat der Bausparer zu tragen. Diese zusätzlichen Kosten werden im Effektivzins des Bauspardarlehens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Todesfallrisiko über die Abtretung von einer bestehenden Lebensversicherung abzudecken.
Eine Zwischenfinanzierung ist bei Bedarf durch ein „Vorausdarlehen” der Bausparkasse möglich, das die Bausparkassen auch bei noch nicht zuteilungsreifem Bausparvertrag ihren Kunden für derartige Zwecke anbieten.
In der Regel vermittelt die Bausparkasse solche Kredite von anderen Kreditinstituten. Man erhält ein tilgungsfreies Darlehen in Höhe der Bausparsumme. Dieses wird abgelöst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird. Von einer Zwischenfinanzierung spricht man in der Regel, wenn das vereinbarte Mindestsparguthaben schon erreicht ist. Die Zwischenfinanzierungsmittel werden teilweise von der Bausparkasse zu Zinsen gewährt, die etwas günstiger sind als die Hypothekenzinsen. Der Bausparer sollte darauf achten, dass der Zinssatz für das Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen bis zum Zuteilungszeitpunkt fest vereinbart ist. Wenn die Zinsbindungsfrist nämlich vorher abläuft, kann das Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen sich unvorhergesehen verteuern.
Im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung werden Bauspardarlehen meist neben anderen Darlehen eingesetzt. Bei der Bestimmung des Umfangs dieser unterschiedlichen Darlehen muss man aber berücksichtigen, dass die mit einem Bauspardarlehen verbundenen monatlichen Belastungen wegen der hohen Tilgungsrate ziemlich hoch sind. Die hohen Tilgungsraten schränken aber die verfügbaren Mittel für Zins und Tilgung der weiteren erforderlichen Bankdarlehen ein. Hieraus ergibt sich eine Grenze für die Höhe der insgesamt anzustrebenden Bausparsumme..
Bisweilen werden Bausparverträge erst verhätnismäßig kurz vor dem Erwerb oder Bau der Immobilie abgeschlossen, so dass sie zum benötigten Zeitpunkt noch nicht zuteilungsreif sind. Weil der Bausparvertrag nicht nur bespart, sondern auch vorfinanziert werden muss sowie auch weitere Darlehen verzinst und getilgt werden müssen, sind die finanziellen Belastungen bis zur Zuteilungsreife besonders hoch. Deshalb empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen, auch wenn noch keine, zumindest konkreten, Bau- oder Kaufpläne für eine Immobilie bestehen. Nach dem Abschluss des Bausparvertrages besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob man die gewählte Bausparsumme herabsetzt oder den Bausparvertrag ganz kündigt, um stattdessen durch Aufnahme anderer Darlehen eine finanziell tragbarere Belastung zu erreichen.
Bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wird, benötigt man eine Bauherrenhaftpflicht.