Bausparen

Das Bausparen ist auf dem Immobilienmarkt immer noch eine sehr gängige Praxis,auch wenn es oftmals als veraltete Anlageform angesehen wird. Jedoch ist Bausparen für eine Baufinanzierung gut geeignet.

Durch den einfach zu verstehenden Ablauf, im Gegensatz zur Komplexität mancher anderer Finanzierungsformen, ist das Bausparen immer noch eine beliebte Form für den Weg zum Wohneigentum. In der so genannten Sparphase wird vom Bausparer zunächst ein Guthaben angespart, also aufgebaut Wenn dann verschiedene vertragliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es zur so genannten Zuteilung, was letztendlich heißt, dass dann die gesamte Bausparsumme (also das eigentliche Bausparguthaben und das abgeschlossene Bauspardarlehen) an den Bausparer ausgezahlt werden kann. Darauf folgt die Darlehensphase, während der das Darlehen zurückgezahlt wird.

Der Bausparvertrag ermöglicht es einem Bauherren oder Wohnungskäufer letztendlich, sich bereits Jahre im Voraus ein relativ zinsgünstiges Darlehen zu sichern. Bei den derzeitigen, niedrigen Zinsen sind allerdings die Angebote der Bausparkassen nicht besonders attraktiv, hier bieten zur Zeit teilweise Kreditinstitute und Hypothekenbanken zur Immobilienfinanzierung bessere Konditionen an.

Besonders für junge Menschen mit noch niedrigem Einkommen ist ein Bausparvertrag besonders attraktiv, denn es gibt beim Bausparen zusätzlich eine staatliche Förderung.

Diese Förderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen und bestimmte andere Voraussetzungen gebunden.

Es gibt entweder die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage.

Anforderungen für die Wohnungsbauprämie

  • Für unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren undfür Vollwaisen beliebigen Alters
  • Die jährliche Einkommensgrenze liegtbei 25.600 Euro für Alleinstehende / 51.200 Euro für Verheiratete
  • Die Höhe der Prämie liegt bei 8,8 % von 512 / 1.024 Euro
  • Es besteht eine Sperrfrist von 7 Jahren
  • Der Antrag wird zum Jahresende automatisch gestellt

Anforderungen für die Arbeitnehmersparzulage

  • Für alle Arbeitnehmer, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten
  • Die jährliche Einkommensgrenze liegtbei 17.900 Euro für Alleinstehende / 35.800 Euro für Verheiratete
  • Die Höhe der Zulage bei einem Bausparvertrag 9 % von max. 470 Euro
  • Es besteht eine Sperrfrist von 7 Jahren
  • Sparzulage läuft mit der Jahressteuererklärung beim Finanzamt

Wer vor Ablauf der Sperrfrist das angesparte Kapital verwendet, muss die anteiligen Fördergelder zurück zahlen, es handelt sich dabei um eine „schädliche Verfügung”..

Unschädliche Verfügungen über das angesparte Kapital können normalerweise erst nach sieben Jahren getroffen werden, aber davon gibt es Ausnahmen.. Auch bei den unschädlichen Verfügungen unterscheiden sich Wohnbauprämie und Sparzulage:

Der Bausparer kann sein Kapital sofort unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwenden.

Zudem gibt es in beiden Fällen bei Tod des Sparers oder seines Gatten keine Beschränkung mehr, auch nicht bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit oder einer mindestns einjährigen Arbeitslosigkeit. Hier bekommen Sie einen Ratenkredit sofort.