Die Bausparkassen unterscheiden sich in ihren Rechtsformen.

Die 15 privaten Bausparkassen, die in einem Verband zusammengeschlossenen sind, werden als Aktiengesellschaften betrieben und befinden sich überwiegend im Eigentum oder Einflussbereich von Versicherungsgesellschaften oder Banken. Eine Sonderform gibt es bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, diese gehört mehrheitlich der DZ Bank (deren Eigentümer sind die Volks- und Raiffeisenbanken).

Auch das BHW verfügt über eine Sonderrolle bei den privaten Bausparkassen das bis ins Jahr 2005 vom Deutschen Beamtenbund und dem Deutschem Gewerkschaftsbund getragen wurde und sich so im Öffentlichen Dienst auf eine große Zahl von Vertrauensleuten beziehen konnte. Am 02.01.2006 wurde das BHW von der Postbank übernommen.

Die zur Zeit 11 Landesbausparkassen, die zweite Bausparkassengruppe, besteht aus Instituten, die überwiegend in der Trägerschaft eines oder mehreren Bundesländer und/oder der jeweiligen Sparkassenorganisation stehen. Die Landesbausparkassen sind Mitglieder im Deutschen Sparkassen- und Giroverband und werden von dort durch die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen betreut.

Vier der Landesbausparkassen sind nichtselbständige Abteilungen respektive Geschäftsbereiche einer Landesbank oder einer Sparkasse. Sie gelten aber trotzdem, gemäß dem Bausparkassengesetz, als selbständige Bausparkassen.

Drei der Landesbausparkassen sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechtes.

Auf Grund der regionalen Gebietsaufteilung auf einzelne oder eine Gruppe von Bundesländern, stehen die Landesbausparkassen untereinander nicht im Wettbewerb, im Gegensatz zu den bundesweit tätigen privaten Bausparkassen,.

Die privaten Bausparkassen sind die dritte Bausparkassengruppe, wie beispielsweise die Wüstenrot Bausparkasse, die in Deutschland das Bausparen begründet hat.

Die privaten Großbanken Deutsche Bank und Dresdner Bank haben eigene Bausparkassen.

Auf Grund des Bausparkassengesetzes müssen die Bausparkassen rechtlich selbstständige Gebilde sein.

Schon beim Vertragsabschluss erfährt der Bausparer seine später zu erwartende monatliche Belastung, also für den Zeitpunkt, zu dem er sich sein Darlehen auszahlen lässt. Womit dem Bausparer eine sehr gute Kalkulationsgrundlage für die restliche Finanzierung in die Händegegeben wird. Außerdem kann ein Bauspardarlehen auch durch eine nachrangige Grundschuld besichert werden. Das heißt, dass im Fall einer Zwangsvollstreckung die Bausparkasse anderen Kreditinstituten den Vortritt lassen muss. Das ist besonders aus dem Grund wichtig, da die Bank meist eine höhere Darlehenssummen gewährt als die Bausparkasse und die Bank deshalb verlangt, dass ihr Darlehen erstrangig besichert werden muss.

Außerdem ist bei der Bausparkasse auch eine Sondertilgung oder auch die sofortige Rückzahlung in der Darlehensphase generell möglich.

Aber das Bausparen hat nicht nur Vorteile. Der Bausparer sollte beachten, dass ein Bausparguthaben nur niedrig verzinst wird und die Zuteilung generell nicht genau vorhergesagt werden kann. Das kann dann, wenn sich dieser Termin verändert, eine Vor- oder Zwischenfinanzierung erforderlich machen. Auch muss das Bauspardarlehen relativ schnell zurückgezahlt werden, dadurch ist aber die Tilgung deutlich höher als bei einer normalen Immobilienfinanzierung. Damit fällt die monatliche Belastung relativ hoch aus. Außerdem ist auch noch zu bedenken, dass der Bausparvertrag normalerweise nicht den ganzen Finanzierungsbedarf abdecken kann. Der restliche Bedarf muss mit einem weiteren Darlehen gedeckt werden. Aus diesem Grund kann der Bausparvertrag stets nur ein Teil des Finanzierungsplanes sein.

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