Der Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der bauwillige Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Er wird in der Hauptsache für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen, das kann der Bau, der Kauf oder auch die Renovierung einer Immobile sein, eingesetzt. Sowohl die vereinbarte Bausparsumme als auch der Prozentsatz der Verzinsung wird vertraglich festgelegt und angespart. Der auf die Höhe der abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei der Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei der Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.

Der Bausparvertrag ist eine geeignetere Anlageform, als Tagesgeld, für die vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.

Das Bausparguthaben ist die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen (gegebenenfalls inklusive der vermögenswirksamen Leistungen), sowie der gutgeschriebenen Zinsen, eventueller Arbeitnehmersparzulagen oder der Wohnungsbauprämien.

Die Mindestsparzeit ist der Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluss und dem frühest möglichen Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt. In der Regel umfasst die Mindestsparzeit einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.

Der Zuteilungstermin hängt davon ab, wann die Kriterien für die Zuteilung (so etwa das Erreichen des Anspargrades oder der Bewertungszahl) erreicht sind.

Für die Zuteilungsreife sind die Kriterien in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse.

Der Regelsparbeitrag beinhaltet die zu leistenden Sparzahlungen, welche der Bausparer monatlich zu erbringen hat. Diese richten sich in der Regel nach der gewählten Bausparsumme (beispielsweise 0,5 % der Baussparsumme). Die Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich oder auch als Einmalzahlung) kann im Normalfall vom Bausparer selbst gewählt werden.Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann (davon wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht)

Nachdem seit einigen Jahren ein Zinstief am Kapitalmarkt in Deutschland herrscht, das Bausparkassen schwer zu schaffen macht, da die Guthabenzinsen und etwaige Boni vertraglich festgelegt sind und nicht wie beispielsweise. bei Tagesgeldkonten angepasst werden können. Gerade bei älteren Tarifen mit einer hohen Verzinsung können solche Verträge nicht mehr rentabel geführt werden und die Bausparkassen müssen zuzahlen.

Daher enthalten viele Vertragsbedingungen einen Zusatz, dass die Annahme einer Einzahlung, die über dem Regelsparbeitrag liegt, von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig gemacht werden kann.

Seit des oben erwähnten Zinseinbruchs wird bei fast allen Bausparkassen von dieser Regelung (zumindest bei älteren Tarifen) Gebrauch gemacht und die Einzahlungen entweder nicht oder nur unter Auflagen angenommen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor Einzahlungen derzeit immer vorher bei der Bausparkasse nachzufragen.

Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages durch eine Saldierung zu den Bewertungsstichtagen errechnet.

Maßgeblich ist sie für die Reihenfolge der Zuteilung. Da das notwendige Kapital für die Zuteilung nicht genau vorhersehbar ist, kann keine feste Bewertungszahl angegeben werden, ab der ein Vertrag zuteilungsreif wird. Deshalb dürfen Bausparkassen auch keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.

Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist. Die Zuteilung erfolgt je nach Tarif, Besparung und der daraus resultierenden Bewertungszahl kurzfristig oder kann bis zu einigen Jahrzehnten dauern.

Der Zuteilungszeitpunkt der bei Abschluss des Bausparvertrages berechnet wird, ist in keinem Fall verbindlich! Er kann sich nach der gegebenen Finanzmarktentwicklung verschieben. Was zu monatelangen Wartezeiten führen kann, vor allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen kann das zu großen Problemen für Immobilienbesitzer führen.

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