- WohneigentumsprogrammDamit will die KfW zum Immobilienerwerb einen Anreiz bieten und privates Wohneigentum fördern. Dieses Förderprogramm kann generell von allen Personen beansprucht werden. (egal welches Alter oder welcher Familienstand)
Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbst genutzten Häusern oder Eigentumswohnungen. Mit diesem Förderprogramm können bis zu 30 % der Gesamtsumme finanziert werden.
Es sind langfristige, zinsgünstige Darlehen verfügbar, die im ersten Jahr tilgungsfrei sind – bei Bedarf kann auch eine Tilgungsfreiheit bis zu fünf Jahre vereinbart werden
- Ökologisch bauenDamit will die KfW umweltbewusstes Bauen fördern. Der Eigentümer kann dadurch viel Energie, also letztendlich Geld sparen.
Diese Fördermaßnahme gilt für Privatpersonen, aber auch für Wohnungsunternehmen und auch für Anstalten des öffentlichen Rechts, die in den Neubau von Wohngebäuden investieren.
Auch hier werden langfristige, zinsgünstige Kredite zur Verfügung gestellt, die im ersten Jahr tilgungsfrei sind. Es können der Neubau und der Ersterwerb von Energiesparhäusern KfW 40 und KfW 60 sowie von „Passivhäusern” gefördert werden. Auch technische, vor allemenergiesparende Einrichtungen werden gefördert, beispielsweise Heiztechnik auf Basis von erneuerbaren Energien, wie solarthermische Anlagen, Wärmepumpen etc.
- Förderung von PhotovoltaikDie erneuerbaren Energien sollen einen größeren Anteil an der Energierzeugung bekommen, deshalb wird der Einsatz von Photovoltaikanlagen, also die Erzeugung von Solarstrom, gefördert.
Diese Förderung erhalten Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Unternehmen, die eine Photovoltaikanlage errichten.
Auch hier stehen langfristige und zinsgünstige Darlehen zur Verfügung, die Höhe der Darlehenssumme ist aber auf 50.000 Euro begrenzt.
Mit dieser Förderung werden unter anderem die Kosten für die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb einer Photovoltaik-Anlage, wobei die Anlagen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21.07.2004 erfüllen müssen, gefördert. Keine Förderung gibt es für Anschlussfinanzierungen und gebrauchte Photovoltaikanlagen. Aber es können die Kosten für beispielsweise Messeinrichtungen, Planung und Montage mitfinanziert werden.
- CO2 – GebäudesanierungEs werden Maßnahmen gefördert, die eine deutliche Senkung der CO2-Emmission zur Folge haben.
Diese Förderung gibt es für Privatpersonen, auch Wohnungsunternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die in entweder selbst genutzte oder auch in vermietete Wohnimmobilien investieren. Hier stellt die KfW einerseits langfristige, zinsgünstige Darlehen bereit, bei denen in den ersten Jahren keine Tilgung gezahlt werden muss, zusätzlich leistet die KfW einen Tilgungszuschuss von fünf Prozent, wenn der Altbau nach einer Sanierung das geforderte Neubauniveau nach der Energieeinsparverordnung erfüllt (was letztendlich bedeutet, dass der Darlehensnehmer diese fünf Prozent des Kredits nicht zurückzahlen muss), andererseits kann man sich seit dem 01.01.2007 auch einen Förderzuschuss sichern, falls kein Darlehen nicht benötigt wird. Dieser Förderzuschuss muss direkt bei der KfW beantragt werden.
Gefördert werden können mit diesem Darlehen umfangreiche CO2-Einsparmaß-nahmen an Wohngebäuden (aber auch an Wohn-, Alten- und Pflegeheime) die bis zum 31.12.1983 fertiggestellt worden sind. Allerdings müssen mit diesen Maßnahmen mindestens 40 kg CO2 je Quadratmeter Nutzfläche im Jahr eingespart werden.
- Modernisierung von Wohnraum
Hiermit wird die Modernisierung oder Renovierung von Wohngebäuden unterstützt. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs (Wärmeisolierung etc.) mit einem weiter erniedrigten Zinssatz gefördert.
Das Förderprogramm gibt es für alle die selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum modernisieren oder renovieren wollen. Auch hier gibt es langfristige, zinsgünstige Darlehen, für die im ersten Jahr keine Tilgung gezahlt werden muss.
Gefördert werden alle Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden die den so genannten „Standard-Maßnahmen” entsprechen, mit einer Basisförderung. Hiermit werden der Einbau moderner Fenster, eine allgemeine Verbesserung der Wohnverhältnisse, die Beseitigung baulicher Mängel oder neue Heiztechnik gefördert.
Durch die so genannten ÖKO-Plus-Maßnahmen werden besondere Maßnahmen in den Klimaschutz mit einem sehr günstigen Zins gefördert.