Handyvertrag ohne Grundgebühr

Die Grundgebühr ist bei einem normalen Mobilfunkvertrag ein fester Bestandteil. Der Handy-Vertrag sieht normal erst einmal eine monatliche Grundgebühr vor, zu dieser addieren sich dann die Kosten für die Sprechzeiten und für andere im Funknetz genutzte Dienste. Zusammengenommen ergibt das die Rechnungssumme.
Die vertragsbedingt jeden Monat erhobene Gebühr ist für den Vertragsanbieter die Sicherheit, dass er eine regelmäßige, monatliche Einnahme von seinem Kunden hat. Egal ob dieser Kunde nun telefoniert oder andere Dienste des Mobilfunknetzes nutzt oder nicht. Vom Vertragspartner erhält natürlich auch jeder Kunde ein subventioniertes, also billiges oder gar kostenloses Mobiltelefon zu seinem Vertrag ausgehändigt, das letztendlich vom Vertragsanbieter bezahlt wird und über die Einnahmen aus dem Mobilfunkvertrag finanziert werden muss. Es werden aber auch Verträge ohne Grundgebühr angeboten. Die Tarif-Modelle unterscheiden sich, wie bei allen Verträgen, von Vertragsanbieter zu Anbieter.

Der Tarif ohne Grundgebühr ist im Normalfall ein spezieller, die Grundgebühr im Mobilfunkvertrag nicht besonders ausführender Tarif. Solche Tarifmodelle bedeuten aber teurere Taktgebühren. Dadurch sind natürlich die Gebühren für Telefonate insgesamt höher. Denn der Vertragsanbieter rechnet hier die Grundgebühr Letztenendes in die Gesprächsgebühren ein.
Möglicherweise bietet ein solcher Tarif eine kostensparende Möglichkeit. In dem Fall, wenn das Handy im Monat regelmäßig nur wenig benutzt wird.

Eine sichere Entscheidung, ob ein Vertrag mit oder ohne Grundgebühr für Sie besser ist, können Sie ziemlich zuverlässig treffen. Man muss feststellen, wie lange man telefoniert und ob diese Telefonzeiten jeden Monat etwa gleich sind. Dies können Sie beispielsweise mit vorhandenen Mobilfunkrechnungen feststellen, wenn Sie Ihre monatlichen Gesprchszeiten addieren. Da eine monatlich stark schwankende Gesprächsdauer nicht günstig ist, sollte man möglichst viele alte Rechnungen überprüfen. Stellt man einen Monatsbedarf an Sprechzeit fest, der ständig hohe Änderungen aufweist, ist ein Tarif mit Grundgebühr eher ratsam. Mit einem der im Net aufrufbaren Tarifrechner kann man sicher feststellen, in wie weit ein Vertrag ohne Grundgebühr eine kostensparende Möglichkeit ist. Wenn Sie aber nach Vertragsabschluss doch weitaus mehr telefonieren, als Sie Ihrer ursprnglichen Berechnung zugrunde gelegt haben, wird durch die hohen Taktkosten ein solcher Laufzeitvertrag mehr oder weniger kostenintensiv werden.

Eine andere Variante, die aber nichts mit dem Handyvertrag ohne Grundgebühr zu tun hat, ist der Verzicht des Anbieters auf die Grundgebühr für einen bestimmten Zeitraum. Diese zwei verschiedenen, aber häufig in der Werbung ähnlich bezeichneten Inhalte des Vertrags dürfen Sie nicht verwechseln. Solche Angebote gibt es meist im Zusammenhang mit Werbeaktionen, die der Verkaufsförderung dienen sollen. Dadurch können Sie, je nachdem für welchen Zeitraum der Anbieter auf die Grundgebühr verzichtet, eine erhebliche Summe einsparen.

Es gibt auch keine gesonderte Grundgebühr, wenn man einen Mobilfunkvertrag über einen Flatrate-Tarif abschließt oder bei den Prepaid-Tarifen. Bei solchen Handyverträgen ist alles inklusive. Bei den Prepaid-Handyverträgen ist es genauso, denn auch da gibt es keine Grundgebühren, sondern nur einheitliche Gesprächsgebühren.