Handyvertrag ohne Mindestumsatz

Für das bessere Verständnis soll erst einmal die Benennung Mindestumsatz erklärt werden:

Durch den Verbrauch von Gesprächseinheiten muss der Kunde monatlich einen bestimmten, festgelegten Umsatz erbringen. Auch wenn nicht genug Gesprächsminuten verbraucht worden sind, ist trotzdem der vereinbarte Mindestumsatz zu bezahlen. Der Kunde muss also, meist neben der ebenfalls fälligen Grundgebühr, diesen Mindestbetrag, der den vertraglich festgelegten Mindestumsatz zum Inhalt hat, an seinen Vertragspartner zahlen.

Ein Übertrag der nicht vertelefonierten Gesprächseinheiten, also des nicht genutzen Mindestumsatzes, in den folgenden Monat ist nicht möglich. Dass der Mindestumsatz ausschließlich mit Gesprächszeit erzielt werden muss, ist eine weitere im Mobilfunkbereich gängige Regelung. Auch der SMS-Versand oder ähnliches zählt nicht zum Mindestumsatz und muss extra bezahlt werden.

Diese Mobilfunkverträge mit monatlichem Mindestumsatz verlagern nur die Festkosten der Grundgebühr zum vereinbarten Mindestumsatz. Es soll dem Kunden letztendich wie ein günstiger monatlicher festen Preis angeboten werden.

Es gibt auch Handy-Verträge, die dem Kunden eine bestimmte Anzahl von Minuten je Monat zum festen Preis offerieren, diese stellen eine spezielle Form des Vertrags mit Mindestumsatz dar. Sie werden auch als Mobilfunk-Tarife bezeichnet. Hier verfallen ebenfalls am Monatsende die nicht genutzten Minuten, wie bei einem Mobilfunk-Vertrag mit Mindestumsatz. Bei diesem Tarif werden auch spezielle Dienste, wie der SMS-Versand, Sonder-Rufnummern oder Mehrwert-Dienste nicht mit dem Minuten-Tarif verrechnet, sondern werden getrennt in Rechnung gestellt.

Ohne genaue Kenntnis des eigenen Gesprächsverhaltens kann man mit diesen Tarifen, die einen Mindestumsatz einschließen, nicht damit rechnen, auf Dauer billig zu telefonieren. Vor allen Dingen praktisch monatlich mindestens in etwa die gleiche Zeit mit Telefongesprächen im Mobilfunk-Netz verbringt. Überschreitet man den Mindestumsatz oder bei Minutentarifen die gekauften Minuten, so werden diese möglichst teuer, entsprechend den üblichen Handytarifen, für jede weitere Minute verrechnet.

Sind eine monatliche Grundgebühr und eine Berechnung nach Takteinheiten für Gespräche im Vertrag vereinbart, so handelt es sich generell nicht um einen Mobilfunk-Vertrag mit Mindestumsatz.
Diesen Verträgen entsprechend wird jede Minute oder Sekunde, je nachdem wie der Abrechnungstakt im Mobilfunkvertrag fest gelegt ist, zum vereinbarten Tarif verrechnet. Telefoniert man monatlich überhaupt nicht, so fallen bei diesem Mobilfunk-Vertrag außer der fest gelegten monatlichen Grundgebühr keinerlei weitere Kosten an. Unabhängig ob viel oder wenig im Monat telefoniert wird, kostet bei diesem Vertrag jede Gesprächsminute immer gleich viel.

Auch die Prepaidkarten sind Handyverträge ohne Mindestumsatz, wenn man sie nach diesem Kriterium betrachtet. Zwar muss man auch bei einem Prepaid-Tarif, wenn man sein Guthaben auflädt, einen bestimmten Umsatz im Voraus bezahlen, aber im Gegensatz zu einem Mindestumsatz oder Minutentarif ist keinerlei zeitliche Bindung für den Verbrauch dieses Guthabens fest gelegt. In welchem Zeitraum man dieses Prepaidkonto abtelefoniert ist also keiner zeitlichen Vereinbarung eines Vertrags unterworfen. Dieses Guthaben-Konto bleibt erhalten, selbst wenn monatelang das Handy gar nicht genutzt wird. Somit ist die Nutzung des Handys vollkommen beliebig möglich und es fallen auch sonst keine monatliche Kosten, wie z.B. eine Grundgebühr an.