Eine weitere Möglichkeit für die Finanzierung einer Immobilie, mit Hilfe einer Lebensversicherung, wenn nicht genügend Geld auf dem Tagesgeldkonto ist, ist das so genannte
Policendarlehen.
Bei einem bestehenden Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung kann man sich auch Geld beim Versicherungsunternehmen leihen. Dies ist in einer Höhe bis zum so genannten Rückkaufswert (das ist der momentane Wert der Versicherung, also des angesparten Kapitals plus Beteiligungen etc., abzüglich der Kapitalertragsteuer) möglich.
Allerdings muss auch dementsprechend der Vertrag eine derartige Regelung zulassen, bei beispielsweise einer Risikolebensversicherung ist dies regelmäßig nicht der Fall, da hier nur für die Abdeckung des Risikos Beiträge bezahlt, aber kein Kapital gebildet wird..
Der Versicherungsnehmer beleiht praktisch sein eigenes, bisher angespartes Kapital.
Das Versicherungsunternehmen trägt daher kein Kreditausfallrisiko, weshalb ein Policendarlehen meist weitaus günstigere Konditionen bieten, als beispielsweise ein Ratenkredit.
Das Policendarlehen bei der Baufinanzierung ist der Höhe nach auf den vertraglich bzw. nach Gesetz (§176 VVG) bestimmten Rückkaufswert ggf. inklusive Überschußanteile abzüglich Kapitalertragssteuer begrenzt (dem Beleihungswert). Eine Vorauszahlung ist nur möglich, soweit der Vertrag mit Sicherheit eine entsprechende Leistung vorsieht. Daher sind bei Risikoversicherungen, bei denen eine Versicherungsleistung nur bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses, z.B. Tod während der Vertragsdauer, gezahlt wird, Policendarlehen nicht möglich. Der Versicherungsnehmer beleiht quasi seine bereits erworbenen unbedingten Ansprüche gegen den Versicherer. Letzterer trägt daher kein Kreditausfallrisiko. Vereinbart wird meist eine variable Verzinsung, die sich an der internen Verzinsung der Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer orientieren. Ein Eintrag in der Schufa erfolgt nicht.
Eine Tilgung erfolgt in Höhe der vertraglich vereinbarten Raten. Es kann auch auf eine laufende Tilgung ganz verzichtet werden, dann hat der Kunden lediglich die Zinsen für das Policendarlehen zu zahlen. Die Tilgung des Restbetrags erfolgt dann bei der Fälligkeit der Lebensversicherung respektive der nächsten vertraglich vereinbarten Teilauszahlung durch die Verrechnung mit der auszuzahlenden Ablaufleistung der Lebensversicherung.
Auch sind Sondertilgungen durch den Versicherungsnehmer jederzeit möglich, was besonders dann interessant ist, wenn man sicher auf ausstehendes Geld wartet, das Policendarlehen als Zwischenfinanzierung nutzt.
Ein Policendarlehen ist kein Darlehen im rechtlichen Sinn, sondern wird rechtlich als eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Versicherungsleistung betrachtet. Somit stellen die Zinsen auch keine Darlehenszinsen dar, sondern entsprechen einem erhöhten Versicherungsbeitrag. Wenn die Zinsen auf das Policendarlehen nicht gezahlt werden, gilt dies wie die Nichtzahlung von Lebensversicherungsbeiträgen. Das Versicherungsunternehmen kann dann (nach erfolgter Mahnung) die Kündigung des Policendarlehens aussprechen. In einem solchen Fall wird das Policendarlehen dann mit dem aktuellen Anspruch auf den aktuellen Rückkaufswert aus dem Versicherungsvertrag beglichen.
In steuerlicher Hinsicht kann sich durch die Aufnahme eines Policendarlehens eine Einkommensteuerpflicht wegen der”Steuerschädlichkeit” für die Ertragsanteile der Lebensversicherung ergeben. Zudem ist das Versicherungsunternhemen verpflichtet, Policendarlehen die in der Höhe 25.565 Euro übersteigen, dem Finanzamt anzuzeigen.