Die Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgungsleistung, die neben der planmäßigen Tilgung geleistet wird. Bei einer Sondertilgung kann man freie bzw. frei werdende Geldmittel nutzen, um dasDarlehen schneller zu tilgen.
Die meisten Finanzierungspartner bieten Sondertilgungsoptionen zu bestimmten Terminen. Sondertilgungsoptionen sind bei einigen Anbietern kostenlos, die meisten Finanzierer verlangen, besonders bei höheren Sondertilgungsbeträgen, teilweise erhebliche Zinsaufschläge.
Erfahrungsgemäß werden die wenigsten Sondertilgungsmöglichkeiten wirklich genutzt. Man sollte sich deshalb vorab fragen, wie realistisch es ist, dass man während der Zinsbindungsfrist tatsächlich zusätzliches Kapital erwartet. Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren sollte man berücksichtigen, dass nach zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Vollauszahlung generell ein gesetzliches Kündigungsrecht besteht. Dadurch kann man ein Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten teilweise oder vollständig zurückzahlen, ohne dafür zuvor eine spezielle Vereinbarung zu treffen.
Nur wer damit rechnen kann, dass er in den nächsten Jahren größere Einmalbeträge (eventuell durch eine Erbschaft, eine erst dann fällige Kapitalanlage etc.) erhält, kann sich überlegen, ob es sich lohnt, einen Teil des Darlehens mit einer kürzeren Zinsbindungsfrist zu wählen. Meist werden dadurch Zinsen gespart. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dieses zusätzliche Kapital derart anzulegen, dass man dann zur gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit dieses Kapital mit seinen Erträgen für eine vorzeitige (Teil-)Rückzahlung des Darlehens verwendet.
Die Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die der Finanzierer auf noch nicht abgerufene Darlehensanteile erhebt.
Kauft man eine Immobilie, ist der Kaufpreis meist kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages fällig.
Wenn dies nicht der Fall ist, weil beispielsweise die Immobilie von einem Bauträger gekauft wird, der den Kaufpreis anteilig mit dem Baufortschritt einfordert, muss man die Bereitstellungszinsen als einen wichtigen Kostenbestandteil mit einbeziehen
Regelmäßig fallen die Bereitstellungszinsen erst nach einem gewissen Zeitraum, die so genannte bereitstellungszinsfreie Zeit, an und betragen zwischen 2,4 % und 3,0 % jährlich. Von der nicht abgerufenen Darlehenssumme.
Somit können diese zusätzlichen Zinsen ein scheinbar billiges Darlehen schnell verteuern.
Auch diese Kosten sollten bei der Auswahl des Finanzierers ausreichend berücksichtigt werden.